- unbeanstandet
- un|be|an|stan|det ['ʊnbə|anʃtandət] <Adj.>:
nicht beanstandet; ohne Beanstandung:unbeanstandete Forderungen; das Auto ging unbeanstandet durch die Kontrolle; der Fehler blieb unbeanstandet.
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ụn|be|an|stan|det 〈Adj.; meist adv.〉 nicht beanstandet, ohne Einwand ● einen Fehler \unbeanstandet lassen nicht beanstanden, keinen Einwand dagegen erheben; der Brief, das Paket ging \unbeanstandet durch die Kontrolle* * *
ụn|be|an|stan|det <Adj.>:nicht beanstandet; ohne Beanstandung:einen Fehler, eine Sendung, einen Artikel u. lassen;u. die Qualitätskontrolle passieren.* * *
ụn|be|an|stan|det <Adj.>: nicht beanstandet; ohne Beanstandung: einen Fehler, eine Sendung, einen Artikel u. lassen; u. die Qualitätskontrolle passieren; ... wie ein solches Vieh u. (unbehelligt) draußen in der Freiheit hat leben und sogar eine Ehe hat führen können ... (Fallada, Trinker 102).
Universal-Lexikon. 2012.